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   BGH, 28.10.2015 - IV ZR 139/15   

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https://dejure.org/2015,35690
BGH, 28.10.2015 - IV ZR 139/15 (https://dejure.org/2015,35690)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2015 - IV ZR 139/15 (https://dejure.org/2015,35690)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 139/15 (https://dejure.org/2015,35690)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG
    Gehörsverletzung im Deckungsprozess gegen eine private Unfallversicherung: Fehlerhaftes Unterbleiben einer Zeugenvernehmung bezüglich des zeitlichen Zusammenhangs zwischen einem verletzungsbedingten Arztbesuch und einer Sprunggelenksverletzung

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Invaliditätsleistungen einer Unfallversicherung wegen einer Beckenprellung während des Ausrutschens bei dem Aussteigen aus der Badewanne; Kausalität von geschilderten Beschwerden mit dem behaupteten Unfallhergang im Falle eines Unfallversicherungsfalls

  • rewis.io

    Gehörsverletzung im Deckungsprozess gegen eine private Unfallversicherung: Fehlerhaftes Unterbleiben einer Zeugenvernehmung bezüglich des zeitlichen Zusammenhangs zwischen einem verletzungsbedingten Arztbesuch und einer Sprunggelenksverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 7
    Anspruch auf Invaliditätsleistungen einer Unfallversicherung wegen einer Beckenprellung während des Ausrutschens bei dem Aussteigen aus der Badewanne; Kausalität von geschilderten Beschwerden mit dem behaupteten Unfallhergang im Falle eines Unfallversicherungsfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 534/13

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Auslösung einer Panikreaktion von auf dem

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - IV ZR 139/15
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 534/13, r+s 2015, 310 Rn. 4; st. Rspr.).
  • BGH, 16.07.2003 - IV ZR 310/02

    Untersuchung des Versicherungsnehmers durch vom Versicherer beauftragte Ärzte in

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - IV ZR 139/15
    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings entgegen der Auffassung der Beschwerde davon ausgegangen, dass hier mit Rücksicht auf den qualifizierten Vorbehalt der Rückforderung die Beweislast für das Behaltendürfen der Vorauszahlung der Versicherungsnehmer, die Klägerin, trage (Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - IV ZR 310/02, VersR 2003, 1165, juris Rn. 22 f.).
  • BGH, 08.02.2023 - IV ZR 9/22

    Beanspruchung von Leistungen aus einer Kfz-Versicherung nach Fahrzeugbrand;

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2015 - IV ZR 139/15, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20, NJW-RR 2022, 703 Rn. 13 f.).
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